habe und in ihrer Unterhose Sperma und Blut gewesen seien (pag. 165 RZ 284 ff.) und dass sie auch noch 6 Monate nach dem Vorfall beim Gang auf die Toilette geblutet habe (pag. 167). Sie beschrieb auch innere Vorgänge in diesem Zusammenhang, wie beispielsweise, dass sie Angst gehabt habe, etwas zu essen, weil dies wiederum Stuhlgang verursacht hätte und sie Angst gehabt habe, dass ihr Darm platze (pag. 152 f., 858 f.). Diese real erlebt wirkenden Schilderungen finden sich sodann weiter auch in den WhatsApp Nachrichten der Privatklägerin an den Beschuldigten wieder: Chat vom 29.07.2019 02:00:56 Uhr (pag. 195): [(…)