155 Z. 142 f.). Die Aussagen der Privatklägerin zum Kerngeschehen beinhalten eine Vielzahl an detailreichen, stimmigen, gefühlsbezogenen und differenzierten Schilderungen. So gab sie konstant an, anlässlich des letzten Vorfalls auf dem Bauch gelegen und geschlafen zu haben, als sie ab einem «stechenden Schmerz» im Anus aufgewacht sei und der Beschuldigte auf ihrem Rücken und mit dem Penis «in ihrem Arsch» gewesen sei (pag. 151 f., 161 RZ 130 ff., 164, 169 RZ 445 ff., 857). Eindrücklich schilderte sie weiter, dass Blut und Sperma aus ihrem Anus «geronnen» seien, worüber sie geschockt gewesen sei und es ihr sehr weh getan habe (pag. 151), dass sie an ihrem Anus «etwas Nasses» gespürt