Diese Darlegung wird durch die Chatnachrichten untermauert, wonach sie die Besuche des Beschuldigten jeweils sehr aufwühlten und sie ihn mehrfach aufforderte, nicht mehr wieder zu kommen, damit sie das ganze verarbeiten könne. Entsprechend ist es auch nachvollziehbar, dass sie sich dann doch zur Anzeigeerstattung entschied, um seinen Besuchen ein Ende zu setzen. Überdies führte sie zu Beginn der Einvernahme aus, dass der letzte Besuch des Beschuldigten vor zwei Wochen gewesen sei, was sie dann auf Frage hin nochmals am Ende der Befragung gleichbleibend schilderte (pag. 147, letzter Absatz; pag. 155 Z. 142 f.).