Es gilt zudem das soeben Ausgeführte; dass sie weder in der Datenbank bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern noch bei der Kantonspolizei Bern als Opfer eines früheren Sittlichkeitsdelikts verzeichnet ist, spricht nicht gegen ihre Aussagen. Zum einen ist nicht klar, ob sich dies im Kanton Bern zugetragen haben soll und zum anderen war es im Zeitpunkt der Abklärung bereits zwanzig Jahre her (sie gab an, dass der Missbrauch durch ihren Halbbruder stattgefunden habe, als sie «vielleicht fünf Jahre» alt gewesen sei). Es ist somit nicht ausgeschlossen, dass die entsprechenden Einträge dazu in der Zwischenzeit gelöscht wurden.