Zudem erwachte sie mit dem Penis in ihrem Anus und berichtete von Schmerzen und Ausfluss über Tage und Wochen hinweg (vgl. nachfolgend). Ebenfalls anmassend ist die Schlussfolgerung der Verteidigung, die Privatklägerin habe aufgrund einer Schmerzstörung wohl den gesamten Beckenbereich, welcher ja nahe bei den Sexualorganen liege, als grosses Ganzes gesehen und einen generalisierten Schmerz zum Anlass genommen, diesen im Anus zu verorten. Dabei geht aus dem Patientenbericht von Dr. prakt. R.________ zwar hervor, dass bei der Privatklägerin ein Tuber ischiadicum (Sitzbeinhöcker) nach komplizierter Pseudarthrose sowie Hüftprobleme und eine Femurkopfnekrose vorliegen (pag.