Einerseits ist eine Frau im Stande zu unterscheiden, ob eine Flüssigkeit aus dem Anus oder der Vagina kommt und zum anderen beschrieb die Privatklägerin unmissverständlich, dass Blut und Sperma aus ihrem After «geronnen» sei. Sie überbrückt dabei keine fehlenden Erinnerungen, indem sie von Blut in der Unterhose auf den Anus zurückgreift. Zudem erwachte sie mit dem Penis in ihrem Anus und berichtete von Schmerzen und Ausfluss über Tage und Wochen hinweg (vgl. nachfolgend).