159 Z. 71 ff.). Am 28. Juli 2019 hätten sie und der Beschuldigte per SMS diskutiert. Er sei dann zu ihr gekommen und habe weiter auf sie eingeredet. Sie habe einen Nervenzusammenbruch gehabt, die Diskussion sei 2.5 Stunden gegangen. Dann sei sie plötzlich weggetreten. Ihr Körper sei sehr erschöpft gewesen […]. Ihr Körper sei vom ganzen Weinen über 2.5 Stunden erschöpft gewesen (pag. 164 Z. 254 ff.). Nach 2.5 Stunden Nervenzusammenbruch und weinen sei sie immer wieder weggetreten. Ihr Körper habe nicht mehr gekonnt, ihr sei schwarz vor Augen geworden und sie sei geschwankt (pag. 165 Z. 304 ff.).