Sie habe den Beschuldigten angeschrien und verlangt, dass er weggehe, aber er habe nicht gehen wollen und sie immer wieder gepackt, damit sie zuhöre. Vom 25. Juli [2019] an habe er ihr dann die ganze Zeit über immer wieder Whats- App-Nachrichten geschrieben und versucht, sie fertig zu machen. Sie habe einen Nervenzusammenbruch erlitten (pag. 151, dritter Absatz). Im ersten Monat nach der Tat habe sie sich im «Bipolar» befunden und alle Psychologentermine verpasst (pag. 152, achter Absatz). Ihre Psychologin heisse Frau V.________. Bei ihr sei sie schon seit 2019 in Behandlung. Vorher sei sie bei Frau Dr. W.________ in Behandlung gewesen (pag. 154 Z. 110 ff.).