23 mungsschwankungen. Sie habe es sogar geschafft, während eines ganzen Monats ihre zweite Persönlichkeit zu unterdrücken, was sie extrem viel Kraft gekostet habe (pag. 148, drittletzter Absatz). In Bezug auf den ersten Vorfall vom 29. Juni 2019 schilderte die Privatklägerin, dass der Beschuldigte dann nach Deutschland gefahren sei. Danach sei eine Nachricht gekommen. Der Beschuldigte habe ihr noch eine WhatsApp-Nachricht geschrieben, wonach er sie nicht wachbekommen habe […]. Es sei ihr an diesem Morgen psychisch schlecht gegangen und sie habe sich sogar übergeben müssen.