zuletzt besucht am 25. Februar 2025). Die Privatklägerin selbst sagte zu ihrem psychischen Zustand aus, dass sie Borderlinerin sei und eine zweite Persönlichkeit habe. Dies mache es für sie schwierig, alles zu kontrollieren und bei der Sache zu bleiben (pag. 147, erster Absatz nach Z. 35). Am Anfang ihrer Liebesbeziehung zum Beschuldigten habe sie versucht, ihm ihre Borderline-Störung zu erklären und ihre dadurch vorhandenen Stim-