Aussagetüchtigkeit Die Verteidigung weist zutreffend darauf hin, dass bei Opfern mit einer psychischen Krankheit bei der Würdigung der Aussagefähigkeit und der Aussagequalität ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen der psychischen Einschränkung auf die kognitiven Fähigkeiten zu legen ist. Sie hat im Wesentlichen den Einwand erhoben, die Privatklägerin lüge zwar nicht aktiv, aber aufgrund ihrer diagnostizierten Komorbidität habe sie Probleme, Abgrenzungen zwischen Erlebtem und Imaginärem vorzunehmen. Sie könne empfundenen körperlichen Schmerz nicht genau verorten resp.