194 f.: letzte Nachricht vom 28. Juli 2019 21:41 Uhr, erste Nachricht vom 29. Juli 2019, 01:52 Uhr). Allerdings hatte er in diesem Punkt auch keinen Grund zu lügen. Auf Frage, weshalb die Privatklägerin so etwas behaupten sollte, wenn es nicht stimme, führte der Beschuldigte aus, dass er nicht der erste sei, bei dem sie das «probiert» habe. Das gleiche «Ding» habe sie schon bei ihrem Exfreund durchgezogen, also ihn anzuzeigen wegen Vergewaltigung. Er wolle den Namen aber nicht nennen (pag. 184 Z. 136 ff.).