Auf Vorhalt des Chats zwischen ihm und der Privatklägerin vom 25.07.2019 reagierte er empört und fragte, woher dieser Chat sei. Im Anschluss daran diskreditierte er die Privatklägerin gleich wieder indem er ausführte, er erinnere sich nur noch daran, dass diese nicht bei der Arbeit erschienen und mit einem anderen Typen an den See gefahren sei. Zuerst behauptete er noch, dass er niemals diesen Chat geschrieben habe. Kurz danach gab er sodann an, er habe nur Teile davon geschrieben, was noch viel unglaubhafter erscheint.