Ich wollte einfach für dich da sein in der nacht weil es dir wirklich scheisse ging und dann macht dein anderes ich solche scheisse mit mir]. Schliesslich betitelte der Beschuldigte es als reine «Interpretationsfrage» des Gerichtspräsidenten, welcher zusätzlich aus der nachfolgenden Nachricht schloss, dass die Privatklägerin während des Vorfalls am Schlafen gewesen sein musste: (Nachricht vom Beschuldigten an die Privatklägerin vom 04.08.2019 um 12:12:56 Uhr, pag. 203: [(…) du weist nämlich nicht, was an dem abend gelaufen ist, bis du verwacht bist als ich aufgehört habe, dich zu vögeln (…)].