Ebenfalls befremdlich mutet seine Nachricht an die Privatklägerin an, wonach er in der Nacht weder vaginal noch anal in ihr gekommen sei und er nur habe sehen wollen, wie sie reagiere, wenn er ihr das so erzähle, wobei er jetzt seine Antworten habe (pag. 201: Nachricht vom 3. August 2019, 22:31 Uhr) und dann am Tag darauf wieder ausführte, dass sie nicht wisse, was an dem Abend passiert sei bis sie erwacht sei als er aufgehört habe sie «zu vögeln» (pag. 203: Nachricht vom 4. August 2019, 12:12 Uhr).