19, 870), obwohl aus den WhatsApp Chats klar hervorgeht, dass es seinerseits zum Samenerguss kam (pag. 197: Nachricht an die Privatklägerin vom 29.07.2019 um 02:58:29 Uhr [(…) bin nämlich kurz bevor du hochgeschreckt bist gekommen in dir und es war nicht dein arsch (…) als ich gekommen bin kurz danach hast du dich einmal verkrampft. da habe ich ihn rausgenommen und du bist verwacht (…)]). An der Hauptverhandlung bestätigte er dann implizit, zum Orgasmus gekommen zu sein, indem er präzisierte, nicht in ihr gekommen zu sein, da er wisse, dass sie die Pille nur unregelmässig zu sich nehme (pag.