Ebenso lassen sich im Aussageverhalten des Beschuldigten zum Rahmensachverhalt einige Widersprüche aufzeigen, einerseits durch Abgleich mit den zur Verfügung stehenden Chatverläufen, andererseits aber auch innerhalb seiner eigenen Aussagen im Verlaufe der Einvernahmen. Im Hinblick auf den 3. Vorfall in der Nacht vom 28. auf den 29.07.2019 bestritt er mehrfach, zum Orgasmus gekommen zu sein (pag. 19, 870), obwohl aus den WhatsApp Chats klar hervorgeht, dass es seinerseits zum Samenerguss kam (pag.