Klar war ich nachher auch so geil aber du hast ihn dir selbst reingesteckt (…).]. Es erscheint sodann höchst fragwürdig, einem sexuellen Missbrauchsvorwurf mit dem lapidaren Hinweis zu begegnen, dass es das Gegenüber genossen beziehungsweise gar gewollt habe und dem Opfer gegenüber zu äussern, dass es sich ja hätte wehren können.