Den nachfolgenden beispielhaft aufgeführten Chatnachrichten ist ebenfalls zu entnehmen, dass der Beschuldigte den Spiess umzudrehen und die Schuld der Privatklägerin zuzuweisen versucht. Dies ergibt sich unter anderem aus dem Chat vom 04.08.2019 um 12:12:56 Uhr (pag. 203), als er ihr schrieb: [wenn du an diesem besagtem abend alles mitbekommen hast was angeblich gelaufen ist wieso hast du dann nicht sofort was gesagt oder dich gedreht wie es sonst gemacht hast?] sowie aus seiner Nachricht vom 15.08.2019 um 10:28:15 Uhr (pag. 210): [(…) wir hatten sex das geb ich zu aber das es von mir ausgegangen ist das geb ich nicht zu.