du hast wirklich angefangen zu fummeln (…)]. Auf den Widerspruch angesprochen, konnte der Beschuldigte diesen nicht nachvollziehbar auflösen, sondern sagte ausweichend aus: «Weil sonst war es immer halt … ja, wie soll ich das erklären. Klar habe ich sie sonst mal ab und zu in den Arm genommen, das ist ja normal in einer Beziehung» (pag. 871 RZ 17 f.). In diesem Zusammenhang behauptete er auch, dass die Privatklägerin ihn am Abend des dritten Vorfalls gebeten habe, zu ihr zu kommen, wobei er letztlich «eingewilligt» habe (pag.