18 Schuldzuweisungen reine Schutzbehauptungen sind, um seine Aussagen glaubhafter erscheinen zu lassen und auch die Privatklägerin davon zu überzeugen, unterstreicht beispielhaft auch die Whats- App Nachricht des Beschuldigten vom 29.07.2019 um 01:52:38 Uhr (Anm. unmittelbar nach dem angeklagten 3. Vorfall gemäss Ziff. 1 AKS); pag. 195: [(…) ich habe nicht angefangen zu fummeln. Das is diesmal wirklich von dir ausgegangen (…) du hast wirklich angefangen zu fummeln (…)].