Sie konnte mir aber nie irgendwelche Beweise vorlegen. […] Ich habe stundenlang mit ihrem Vater gesprochen und der sagte, dass sie ab und zu «so rumspinne» mit einer 2. Persönlichkeit und mit Borderline, was aber nicht wahr ist.»), wobei dann anlässlich der Berufungsverhandlung wiederum eine Kehrtwende erfolgte, wonach der Grund für die Vorwürfe dann doch in der bei der Privatklägerin diagnostizierten psychischen Erkrankung zu sehen sei (vgl. Plädoyer der Verteidigung [pag. 1364 ff.]). Sein Aussageverhalten ist weiter geprägt von Gegenangriffen und Schuldzuweisungen an die Privatklägerin.