Sie sage nur, dass sie «diesen Borderline Scheiss» habe, aber das stimme gar nicht, nicht einmal ihr eigener Vater glaube ihr (pag. 185). In diesem Zusammenhang machte er jedoch nachweislich die wahrheitswidrige Bekundung, wonach er nichts von den psychischen Problemen der Privatklägerin gewusst haben will (pag. 183, 17, 872). Dies obwohl er selber von «Borderline Scheiss» sprach (pag. 185) und letztlich auch aus dem WhatsApp Chat hervorgeht, dass ihre Erkrankung durchaus ein Thema zwischen den Parteien und ihm damit bestens bekannt war (vgl. Nachricht der Privatklägerin an den Beschuldigten vom 15.08.2019 um 08:35:41 Uhr, pag. 205: [dass Borderline nunmal nicht eine schöne Welt sei und