17 findungen», dass die Privatklägerin gerne im Mittelpunkt stehe und wenn sie das nicht sei, erfinde sie gerne solche «Scheisse» (pag. 18 Z. 139 ff). Weiter stellte er die Privatklägerin mehrfach als Lügnerin hin, nicht nur in Bezug auf die ihm gemachten Vorwürfe (pag. 185, 187), sondern auch in Bezug auf ihren Gesundheitszustand: Sie sage nur, dass sie «diesen Borderline Scheiss» habe, aber das stimme gar nicht, nicht einmal ihr eigener Vater glaube ihr (pag.