Ein Rachemotiv aufgrund des aufgelösten Arbeitsvertrages erscheint zudem wenig glaubhaft. Denn die Privatklägerin äusserte sich in den Textnachrichten nur einmal dahingehend, dass sie die vom Beschuldigten in Aussicht gestellte Kündigung schmerze (pag. 192: Nachricht vom 8. Juli 2019, 23:34 Uhr). Ansonsten schien ihr dieser Umstand eher egal bzw. von ihr gewollt zu sein. Denn entweder ging sie auf die beabsichtigte Kündigung gar nicht ein (pag. 191: Nachrichten vom 25. Juli 2019, zwischen 21:23 Uhr und 21:43 Uhr) oder thematisierte, das offenbar für sie viel zentralere Thema, nämlich den Vorfall vom 28./29. Juli 2019 (pag.