182 f., 188). Um seine Beteuerung, wonach er nicht den Analverkehr an der Privatklägerin vollzogen habe, noch zu unterstreichen, gab er zu Protokoll, auch mit dem Vater der Privatklägerin darüber gesprochen zu haben, der seiner Tochter ebenfalls nicht glaube (pag. 187 RZ 295 ff.). Nachdem die Privatklägerin Anzeige gegen ihn erstattete, nannte er sie gegenüber den Behörden «so eine Stalkerin» (pag. 187) und gab als Motiv an, sie wolle sich bestimmt nur wegen der Aufhebung des Lehrlingsvertrags an ihm rächen (pag. 189).