10.6 Beweiswürdigung durch die Kammer 10.6.1 Aussagewürdigung des Beschuldigten Die Vorinstanz hat die Aussagen des Beschuldigten zutreffend gewürdigt. Darauf wird – unter ergänzenden Erwägungen der Kammer – vollumfänglich verwiesen (pag. 997 ff.; S. 37 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Beim Aussageverhalten des Beschuldigten fällt zunächst auf, dass er die Privatklägerin zu diskreditieren und in ein schlechtes Licht zu rücken versucht.