873 Z. 1 ff.). Er habe nur an ihr «herumgespielt», wenn sie es gewollt habe (pag. 185 Z. 192 f.). Konkret bestreitet er den Vorwurf des nicht einvernehmlichen Analverkehrs in der Nacht vom 28./29. Juli 2019 (pag. 187 Z. 295 f., pag. 870 Z. 12 ff.) und den Versuch, gegen ihren Willen mit seinem Penis in ihre Vagina einzudringen (pag. 17 Z. 120 ff.). Das Einführen seines Fingers in ihre Vagina bestreitet er generell (pag. 18 Z. 155 ff.).