10.4 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Vorliegend ist unbestritten, dass sich die Privatklägerin und der Beschuldigte über ihren Vater kennenlernten. Zunächst arbeitete er als Automechaniker bei ihrem Vater, bis er dann in anderen Garagen tätig war und schliesslich die Garage in Q.________ (Ortschaft) übernahm bzw. dort als Filialleiter angestellt wurde. Unbestritten ist weiter, dass die Privatklägerin als Praktikantin für den Beschuldigten tätig war und sie ab Frühling 2019 bis ca. Juni/Juli 2019 eine Liebesbeziehung führten, wobei es zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen kam (pag. 16 Z. 85 f., pag.