Auch heute habe der Beschuldigte seine Aussagen wiederum angepasst und gereizt darauf reagiert, als er auf seine widersprüchlichen Aussagen hingewiesen worden sei. Es bestünden keine Zweifel, dass der Beschuldigte die Privatklägerin am 28./29. Juli 2019 mit seinem Penis anal penetriert habe, währenddem sie geschlafen habe. Zu den weiteren Schändungsvorwürfen: Der Beschuldigte habe die Privatklägerin von Beginn weg unnötig schlechtgemacht (Lügnerin, bekifft, betrunken). Sein Aussageverhalten sei von Schuldzuweisungen und Gegenangriffen geprägt.