Daraufhin habe er ihr gesagt, sie solle aufhören, weil er früh aufstehen müsse. Sie habe aber nicht aufgehört und ihn sozusagen zum Sex genötigt, sie habe sich auf ihn gesetzt. Er habe aber keinen Orgasmus gehabt und habe das ganze nach fünf Minuten abgebrochen, was seinen Nachrichten vom 29. Juli 2019, 02:58 Uhr, und vom 4. August 2019, 12:12 Uhr, klar widerspreche (vgl. pag. 197, pag. 203). Diese Nachrichten würden denn auch belegen, dass die Privatklägerin währenddessen geschlafen habe.