13 erwacht. Vor dem Vorfall hätten sie eine längere Diskussion geführt. Sie habe einen Nervenzusammenbruch gehabt und sei neben sich gestanden, weshalb sie nicht allein habe sein wollen. Der Beschuldigte sei deshalb bei der Privatklägerin geblieben. Der Beschuldigte habe den Vorfall demgegenüber diametral anders geschildert: Er sei erwacht, weil die Privatklägerin an seinem Penis herumgespielt habe. Daraufhin habe er ihr gesagt, sie solle aufhören, weil er früh aufstehen müsse.