Es sei denkbar, dass die Privatklägerin während den intimen Handlungen des Beschuldigten irgendwann dissoziiert und sich dabei unbewusst aktiv bewegt und gestöhnt habe. Ein dissoziativer Zustand sei schwer erkennbar, weil die betroffenen Personen wirken könnten, als seien sie noch präsent, obschon sie nur noch langsam agieren würden. Die Privatklägerin leide zudem an einem chronischen Schmerzsyndrom, welches sich auf den ganzen Beckenbereich erstrecke. Es könne daher sein, dass sie den Schmerz im Anus gespürt habe, dieser aber durch die vaginale Penetration verursacht worden sei.