_ führte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung aus, es sei unbestritten, dass es in der Nacht vom 28./29. Juli 2019 zu Geschlechtsverkehr zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin gekommen sei. Aus der Sicht der Privatklägerin sei sie ins Nirvana/in den Tiefschlaf/ Komaschlaf gefallen, aus dem sie aufgrund des Schmerzes in ihrem Anus herausgerissen worden sei. Aus dem Chatverlauf der beiden werde klar, dass es sich bei diesem Komaschlaf nicht um einen gewöhnlichen Schlaf gehandelt habe. Aufgrund