Insgesamt erfüllt die vorliegende Anklageschrift damit die Umgren- zungs- und Informationsfunktion. Der Beschuldigte wusste zu jedem Zeitpunkt genau, was ihm vorgeworfen wird und er konnte sich entsprechend rechtzeitig sowie umfassend verteidigen. Eine Verletzung des Anklagegrundsatzes liegt damit nicht vor. IV. Sachverhalt und Beweiswürdigung 9. Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Bezüglich der allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse im Besonderen kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 971 ff.; S. 11 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).