I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/5), ausmachend CHF 3'264.00 (ohne Kosten für die amtlichen Entschädigungen), an den Kanton Bern. Rechtskräftig sind zudem die Schuldsprüche wegen mehrfacher Beschimpfung und versuchter Nötigung (Ziff. II.2.-3. der Schuldsprüche gemäss erstinstanzlichem Urteilsdispositiv) sowie