4.3 Privatklägerin Die Privatklägerin stellte und begründete anlässlich der Berufungsverhandlung die folgenden Anträge (pag. 1371, pag. 1393): 1) A.________ sei wegen Schändung, mehrfach begangen zum Nachteil der Privatklägerin B.________ schuldig zu sprechen und angemessen zu bestrafen. 2) A.________ sei zu verurteilen, der Privatklägerin eine Genugtuungssumme von CHF 8’000.00 zu bezahlen. 3) A.________ sei zu verurteilen, die Parteikosten der Privatklägerin in der Höhe von CHF 8’122.50 für das erstinstanzliche Verfahren sowie in der Höhe von CHF 5'229.85 für das Berufungsverfahren zu bezahlen.