4. Das erstinstanzliche Urteil sei hinsichtlich des Schuldspruchs unter Ziffer II. 4. vollumfänglich aufzuheben und A.________ sei vom Vorwurf des betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs gemäss Art. 163 Ziff. 1 StGB vollumfänglich freizusprechen. 5. A.________ sei hinsichtlich des Vorwurfs der mehrfachen versuchten Nötigung zum Nachteil von D.________ mit einer angemessenen bedingten Geldstrafe zu bestrafen.