]) über den Beschuldigten eingeholt. Aufgrund der Kooperationsverweigerung des Beschuldigten wurde auf die erneute Einholung eines Leumundsberichts auf den Ersatztermin der Berufungsverhandlung hin verzichtet. Des Weiteren wurden die Akten EO 24 4701 hinsichtlich des zwischenzeitlich neu eröffneten Strafverfahrens gegen den Beschuldigten wegen Veruntreuung bei der regionalen Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau ediert (pag. 1283). Weiter wurde der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung ergänzend einvernommen (pag. 1342 ff.).