CHF 1'800.00, zu einer Landesverweisung von sechs Jahren sowie zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten (4/5) von insgesamt CHF 28'532.25 (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung und die unentgeltliche Verbeiständung der Privatklägerin; Ziff. II. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Weiter sah die Vorinstanz vom Widerruf des mit Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 10. November 2017 (BJS 16 27040) für eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 1'650.00, gewährten bedingten Vollzugs ab; sie verlängerte jedoch die Probe-