(Ortschaft), schuldig erklärt. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten hierfür in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten (Gesamtstrafe für die mehrfache Schändung, die versuchte Nötigung und den betrügerischen Konkurs und Pfändungsbetrug) – wobei es ihm im Umfang von 27 Monaten mit einer Probezeit von vier Jahren den bedingten Vollzug gewährte und die erstandene Polizeihaft von einem Tag an die zu vollziehenden Teilstrafe von neun Monaten anrechnete – zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 90.00 (Gesamtstrafe für die mehrfachen Beschimpfungen), ausmachend total