(Ortschaft), evtl. anderswo, zum Nachteil von J.________, sowie vom Vorwurf der versuchten Erpressung, evtl. versuchten Nötigung, angeblich begangen am 18. November 2018 an der H.________(Strasse) in I.________(Ortschaft), evtl. anderswo, zum Nachteil von J.________, freigesprochen, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/5) von insgesamt CHF 5'604.95 (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung (1/5) von CHF 2'340.95 an Rechtsanwalt K.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten (Ziff.