1. Zu einer Freiheitsstrafe von 23 Monaten. Die Untersuchungshaft von 64 Tagen (12. November 2019 bis am 13. Dezember 2019, 26. Mai 2021 bis am 25. Juni 2021 und am 10. Februar 2020) wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 3'000.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 31. Mai 2022. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 6 Jahren.