_ betreffend Schadenersatz auf den Zivilweg verwiesen wird; 5.3. für den Zivilpunkt keine Verfahrenskosten und keine Entschädigungen ausgeschieden werden; 6. weiter verfügt wurde, dass 6.1. folgende beschlagnahmte Gegenstände, Drogen und Drogenutensilien zur Vernichtung eingezogen werden: - 1 Säcklein mit Heroin, 21.5 g brutto