4.2 zur Bezahlung einer Entschädigung an die Straf- und Zivilklägerin F.________ in der Höhe von CHF 4'347.30 für deren Aufwendungen im Verfahren; 5. betreffend Zivilpunkt erkannt wurde, dass 5.1. A.________ zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 1'000.00 an F.________ verurteilt wird; 5.2. die Zivilklage des Kantons E.________ betreffend Schadenersatz auf den Zivilweg verwiesen wird;