Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 3. Juni 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Tätlichkeiten, angeblich wiederholt begangen zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 23. März 2019 in E.________ z.N. von F.________ ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde; 2. A._______