24. Verfügungen betreffend ED-Daten und DNA-Profil Das vom Beschuldigten erstellte DNA-Profil (PCN ________) sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 lit. a und h DNA- ProfilG). 43 VIII. Dispositiv I.