Hinzugerechnet wird bei den veranschlagten Wegpauschalen von CHF 225.00 jedoch noch eine Pauschale von CHF 75.00 für die erneute Anreise an die Urteilseröffnung. Damit belaufen sich diese neu insgesamt auf CHF 300.00. Rechtsanwältin B.________ wird für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren demnach mit CHF 4'538.00 (inkl. Auslagen und MWSt.) entschädigt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern diese Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwältin B.___