41 diglich zweieinhalb Stunden, die Urteilseröffnung indes eine Stunde. Trotz dieser marginalen Korrektur ändert am Aufwand im Ergebnis nichts; es bleibt bei den geltend gemachten 19 Stunden. Diesen Aufwand erachtet die Kammer dem Umfang sowie der Bedeutung der Sache entsprechend auch als angemessen. Die geltend gemachten Auslagen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Hinzugerechnet wird bei den veranschlagten Wegpauschalen von CHF 225.00 jedoch noch eine Pauschale von CHF 75.00 für die erneute Anreise an die Urteilseröffnung.