Mit Kostennote vom 27. September 2023 machte Rechtsanwältin B.________ einen Aufwand von insgesamt 19 Stunden und damit eine amtliche Entschädigung von total CHF 4'457.70 (inkl. Auslagen und MWSt.) geltend. Davon entfallen gemäss detaillierter Auflistung drei Stunden auf die Teilnahme an der oberinstanzlichen Verhandlung, eine halbe Stunde auf die Urteilseröffnung und CHF 225.00 auf Wegpauschalen (pag. 1495 ff.). Die oberinstanzliche Verhandlung dauerte le-